Carport-Genehmigungs-Check
Wähle dein Bundesland und gib die Maße deines geplanten Carports ein — der Check zeigt dir sofort eine erste Orientierung, ob er voraussichtlich genehmigungsfrei ist, und worauf du trotzdem achten musst.
So funktioniert der Check
Der Check vergleicht die Maße deines Carports mit der typischen verfahrensfreien Grenze deines Bundeslandes. Die meisten Länder rechnen in Grundfläche (Länge × Breite, z. B. „bis 30 m²"), einige in Brutto-Rauminhalt (Grundfläche × Höhe, z. B. „bis 50 m³"). Liegt dein Carport klar darunter, ist er voraussichtlich genehmigungsfrei; liegt er darüber, ist meist ein Bauantrag nötig. In der Nähe der Grenze lohnt immer die Rückfrage beim Bauamt.
Mehr Details zu deinem Bundesland — inklusive Grenzbebauung und Pflichten — findest du im Baugenehmigungs-Überblick je Bundesland. Welche Bauweise zu dir passt, zeigt der Carport-Vergleich.
Häufige Fragen zum Genehmigungs-Check
Wie verlässlich ist der Genehmigungs-Check?
Der Check gibt eine erste Orientierung anhand der typischen verfahrensfreien Größen je Bundesland (Grundfläche bzw. Brutto-Rauminhalt). Er ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft. Maßgeblich sind die aktuelle Landesbauordnung, der Bebauungsplan und deine örtliche Bauaufsichtsbehörde. Stand 06/2026, ohne Gewähr.
Was ist der Unterschied zwischen Grundfläche und Brutto-Rauminhalt?
Manche Länder (z. B. Bayern, Hamburg, Sachsen, Thüringen) bemessen die Verfahrensfreiheit über den umbauten Raum in Kubikmetern statt über die Grundfläche in Quadratmetern. Der Check rechnet bei diesen Ländern Grundfläche × Höhe als Brutto-Rauminhalt — ein Näherungswert für den offenen Carport.
Heißt genehmigungsfrei, dass ich einfach bauen darf?
Nein. Verfahrensfrei bedeutet nur: kein Bauantrag nötig. Abstandsflächen, Bebauungsplan, Standsicherheit und Nachbarrecht musst du trotzdem einhalten — eigenverantwortlich. Eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde schafft Sicherheit.
Dieser Check ist eine unverbindliche Orientierung, Stand 06/2026, ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuelle Landesbauordnung, der Bebauungsplan und die örtliche Bauaufsichtsbehörde. Das Baurecht ändert sich (mehrere LBO-Novellen 2024–2026).
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