Carport-Baugenehmigung: alle 16 Bundesländer

Ob ein Carport eine Baugenehmigung braucht, entscheidet das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes — und die Landesbauordnungen unterscheiden sich deutlich, etwa bei der genehmigungsfreien Größe. Hier findest du die Orientierung für jedes Bundesland plus die wichtigsten Pflichten, die auch ohne Antrag gelten.

Christoph Ballmer Erstellt und geprüft von Christoph Ballmer

Direkt zum Genehmigungs-Check →

Dein Bundesland wählen

Baden-Württemberg
bis 30 m² Grundfläche und max. 3 m mittlere Wandhöhe verfahrensfrei
Bayern
bis 50 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei
Berlin
bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei
Brandenburg
bis ca. 50 m² Grundfläche verfahrensfrei (vergleichsweise großzügig)
Bremen
bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei
Hamburg
bis 50 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei
Hessen
bis ca. 50 m² Grundfläche verfahrensfrei (großzügig)
Mecklenburg-Vorpommern
bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei
Niedersachsen
bis 30 m² Grundfläche und max. 3 m Höhe verfahrensfrei
Nordrhein-Westfalen
bis 30 m² Grundfläche und max. 3 m mittlere Wandhöhe verfahrensfrei
Rheinland-Pfalz
bis ca. 50 m² Grundfläche verfahrensfrei (großzügig)
Saarland
bis ca. 36 m² Grundfläche verfahrensfrei
Sachsen
bis 50 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei
Sachsen-Anhalt
bis 50 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei
Schleswig-Holstein
bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei
Thüringen
bis ca. 40 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei

Genehmigungsfrei, verfahrensfrei — was heißt das?

Die meisten Landesbauordnungen führen Carports und kleine Garagen als verfahrensfreie (umgangssprachlich „genehmigungsfreie") Vorhaben — bis zu einer bestimmten Größe ist also kein Bauantrag nötig. Die Grenze wird je nach Land über die Grundfläche (z. B. „bis 30 m²") oder über den Brutto-Rauminhalt (z. B. „bis 50 m³") definiert. Manche Länder wie Hessen, Rheinland-Pfalz oder Brandenburg sind dabei vergleichsweise großzügig, andere strenger.

Carport an der Grundstücksgrenze

Carports und Garagen dürfen in den meisten Ländern ohne eigene Abstandsfläche direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die mittlere Wandhöhe an der Grenze rund 3 m nicht überschreitet und die Bebauung je Grundstücksgrenze etwa 9 m (insgesamt rund 15 m an allen Grenzen) nicht übersteigt. Die genauen Maße regelt die jeweilige Landesbauordnung.

Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei

Wichtig: Die Verfahrensfreiheit befreit nur vom Bauantrag — nicht von den übrigen Vorschriften. Einzuhalten sind weiterhin der Bebauungsplan (Baugrenzen, Gestaltung), die Abstandsflächen, die Standsicherheit samt Schneelast und das Nachbarrecht. Die Verantwortung dafür liegt bei dir. Eine kurze Bauvoranfrage bei der Gemeinde schafft vor dem Bau Sicherheit.

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben sind eine erste Orientierung, Stand 06/2026, ohne Gewähr. Das Baurecht ändert sich laufend (mehrere LBO-Novellen 2024–2026). Maßgeblich ist die aktuelle Landesbauordnung und die Auskunft deiner örtlichen Bauaufsichtsbehörde. Dies ist keine Rechtsberatung.

Transparenz: Einige Links auf dieser Seite sind Partner-/Affiliate-Links. Kaufst du darüber, erhalten wir ggf. eine Provision — für dich ohne Mehrkosten. Auf unsere Einschätzung und die Reihenfolge nimmt das keinen Einfluss. Mehr dazu.