Carport-Baugenehmigung: alle 16 Bundesländer
Ob ein Carport eine Baugenehmigung braucht, entscheidet das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes — und die Landesbauordnungen unterscheiden sich deutlich, etwa bei der genehmigungsfreien Größe. Hier findest du die Orientierung für jedes Bundesland plus die wichtigsten Pflichten, die auch ohne Antrag gelten.
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Genehmigungsfrei, verfahrensfrei — was heißt das?
Die meisten Landesbauordnungen führen Carports und kleine Garagen als verfahrensfreie (umgangssprachlich „genehmigungsfreie") Vorhaben — bis zu einer bestimmten Größe ist also kein Bauantrag nötig. Die Grenze wird je nach Land über die Grundfläche (z. B. „bis 30 m²") oder über den Brutto-Rauminhalt (z. B. „bis 50 m³") definiert. Manche Länder wie Hessen, Rheinland-Pfalz oder Brandenburg sind dabei vergleichsweise großzügig, andere strenger.
Carport an der Grundstücksgrenze
Carports und Garagen dürfen in den meisten Ländern ohne eigene Abstandsfläche direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die mittlere Wandhöhe an der Grenze rund 3 m nicht überschreitet und die Bebauung je Grundstücksgrenze etwa 9 m (insgesamt rund 15 m an allen Grenzen) nicht übersteigt. Die genauen Maße regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Wichtig: Die Verfahrensfreiheit befreit nur vom Bauantrag — nicht von den übrigen Vorschriften. Einzuhalten sind weiterhin der Bebauungsplan (Baugrenzen, Gestaltung), die Abstandsflächen, die Standsicherheit samt Schneelast und das Nachbarrecht. Die Verantwortung dafür liegt bei dir. Eine kurze Bauvoranfrage bei der Gemeinde schafft vor dem Bau Sicherheit.
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