Carport-Baugenehmigung in Bayern

In Bayern entscheidet die Bayerische Bauordnung (BayBO), ob ein Carport genehmigungsfrei ist — und sie misst dabei nicht die Fläche, sondern den umbauten Raum (Brutto-Rauminhalt). Das ist eine Besonderheit gegenüber vielen anderen Ländern.

Christoph Ballmer Erstellt und geprüft von Christoph Ballmer
Genehmigungsfrei (Orientierung)
bis 50 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei
Landesbauordnung
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Rechtsgrundlage
Art. 57 BayBO i. V. m. Art. 6
Stand
06/2026 · ohne Gewähr

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Wann ist ein Carport in Bayern genehmigungsfrei?

Bayern bemisst die Verfahrensfreiheit über den Brutto-Rauminhalt: Garagen und überdachte Stellplätze bis rund 50 m³ sind nach Art. 57 BayBO in der Regel verfahrensfrei. Ein durchschnittlicher Einzelcarport bleibt damit meist genehmigungsfrei.

Carport an der Grundstücksgrenze

Carports und Garagen dürfen in den meisten Ländern ohne eigene Abstandsfläche direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die mittlere Wandhöhe an der Grenze rund 3 m nicht überschreitet und die Bebauung je Grundstücksgrenze etwa 9 m (insgesamt rund 15 m an allen Grenzen) nicht übersteigt. Die genauen Maße regelt die jeweilige Landesbauordnung.

Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei

Auch wenn kein Bauantrag nötig ist, müssen alle materiellen Vorschriften eingehalten werden — und die Verantwortung dafür liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr. Dazu zählen vor allem die Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenzen, zulässige Fläche, Gestaltung), die Abstandsflächen zum Nachbarn, die Standsicherheit samt Schneelast sowie das Nachbarrecht. Im Zweifel lohnt eine kurze, oft kostenlose Bauvoranfrage bei der Gemeinde, bevor das Fundament gegossen wird.

Wichtiger Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite sind eine erste Orientierung nach Bayerische Bauordnung (BayBO) (Art. 57 BayBO i. V. m. Art. 6), Stand 06/2026, ohne Gewähr. Das Baurecht ändert sich (zuletzt mehrere LBO-Novellen 2024–2026). Maßgeblich ist immer die aktuelle Landesbauordnung und die Auskunft deiner örtlichen Bauaufsichtsbehörde bzw. Gemeinde. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen — Carport-Genehmigung in Bayern

Wie groß darf ein Carport in Bayern ohne Genehmigung sein?

Maßgeblich ist der Brutto-Rauminhalt: Bis rund 50 m³ sind Garagen und Carports nach Art. 57 BayBO meist verfahrensfrei. Ein typischer Einzelcarport liegt darunter. Stand 06/2026, ohne Gewähr — die BayBO und die Gemeinde entscheiden.

Gilt die Verfahrensfreiheit auch im Bebauungsplan-Gebiet?

Die Verfahrensfreiheit befreit nur von der Antragspflicht, nicht von den materiellen Vorgaben. Festsetzungen des Bebauungsplans (z. B. Baugrenzen, Gestaltung) sind weiter einzuhalten.

Andere Bundesländer

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