Carport-Baugenehmigung in Brandenburg

In Brandenburg bestimmt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) die Genehmigungsfreiheit. Das Land zählt zu den großzügigeren — viele Carports bleiben ohne Antrag möglich, sofern die übrigen Vorgaben eingehalten werden.

Christoph Ballmer Erstellt und geprüft von Christoph Ballmer
Genehmigungsfrei (Orientierung)
bis ca. 50 m² Grundfläche verfahrensfrei (vergleichsweise großzügig)
Landesbauordnung
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Rechtsgrundlage
§ 61 BbgBO i. V. m. § 6
Stand
06/2026 · ohne Gewähr

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Wann ist ein Carport in Brandenburg genehmigungsfrei?

Brandenburg gilt als vergleichsweise großzügig: Garagen und überdachte Stellplätze sind bis zu einer größeren Grundfläche verfahrensfrei als in vielen anderen Ländern. Den exakten Wert und etwaige Höhenbegrenzungen regelt die BbgBO.

Carport an der Grundstücksgrenze

Carports und Garagen dürfen in den meisten Ländern ohne eigene Abstandsfläche direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die mittlere Wandhöhe an der Grenze rund 3 m nicht überschreitet und die Bebauung je Grundstücksgrenze etwa 9 m (insgesamt rund 15 m an allen Grenzen) nicht übersteigt. Die genauen Maße regelt die jeweilige Landesbauordnung.

Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei

Auch wenn kein Bauantrag nötig ist, müssen alle materiellen Vorschriften eingehalten werden — und die Verantwortung dafür liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr. Dazu zählen vor allem die Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenzen, zulässige Fläche, Gestaltung), die Abstandsflächen zum Nachbarn, die Standsicherheit samt Schneelast sowie das Nachbarrecht. Im Zweifel lohnt eine kurze, oft kostenlose Bauvoranfrage bei der Gemeinde, bevor das Fundament gegossen wird.

Wichtiger Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite sind eine erste Orientierung nach Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) (§ 61 BbgBO i. V. m. § 6), Stand 06/2026, ohne Gewähr. Das Baurecht ändert sich (zuletzt mehrere LBO-Novellen 2024–2026). Maßgeblich ist immer die aktuelle Landesbauordnung und die Auskunft deiner örtlichen Bauaufsichtsbehörde bzw. Gemeinde. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen — Carport-Genehmigung in Brandenburg

Wie groß darf ein Carport in Brandenburg ohne Genehmigung sein?

Brandenburg erlaubt verfahrensfreie Garagen/Carports bis zu einer vergleichsweise großen Grundfläche (Orientierung: rund 50 m²). Den genauen Wert regelt die BbgBO. Stand 06/2026, ohne Gewähr — Gemeinde und LBO sind maßgeblich.

Brauche ich trotz Verfahrensfreiheit eine Abstimmung?

Die materiellen Vorschriften (Abstandsflächen, Bebauungsplan, Erschließung) gelten weiter. Eine kurze Rückfrage beim Bauamt der Gemeinde verhindert teure Überraschungen.

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