Carport-Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern regelt die Landesbauordnung (LBauO M-V), ob ein Carport genehmigungsfrei ist. Bis zu einer bestimmten Grundfläche entfällt die Antragspflicht; örtliche Gestaltungssatzungen sind aber zu beachten.

Christoph Ballmer Erstellt und geprüft von Christoph Ballmer
Genehmigungsfrei (Orientierung)
bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei
Landesbauordnung
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Rechtsgrundlage
§ 61 LBauO M-V i. V. m. § 6
Stand
06/2026 · ohne Gewähr

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Wann ist ein Carport in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungsfrei?

In Mecklenburg-Vorpommern sind überdachte Stellplätze bis rund 30 m² Grundfläche nach der LBauO M-V meist verfahrensfrei. In Küsten- und Tourismusregionen können Gestaltungssatzungen zusätzlich greifen.

Carport an der Grundstücksgrenze

Carports und Garagen dürfen in den meisten Ländern ohne eigene Abstandsfläche direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die mittlere Wandhöhe an der Grenze rund 3 m nicht überschreitet und die Bebauung je Grundstücksgrenze etwa 9 m (insgesamt rund 15 m an allen Grenzen) nicht übersteigt. Die genauen Maße regelt die jeweilige Landesbauordnung.

Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei

Auch wenn kein Bauantrag nötig ist, müssen alle materiellen Vorschriften eingehalten werden — und die Verantwortung dafür liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr. Dazu zählen vor allem die Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenzen, zulässige Fläche, Gestaltung), die Abstandsflächen zum Nachbarn, die Standsicherheit samt Schneelast sowie das Nachbarrecht. Im Zweifel lohnt eine kurze, oft kostenlose Bauvoranfrage bei der Gemeinde, bevor das Fundament gegossen wird.

Wichtiger Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite sind eine erste Orientierung nach Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) (§ 61 LBauO M-V i. V. m. § 6), Stand 06/2026, ohne Gewähr. Das Baurecht ändert sich (zuletzt mehrere LBO-Novellen 2024–2026). Maßgeblich ist immer die aktuelle Landesbauordnung und die Auskunft deiner örtlichen Bauaufsichtsbehörde bzw. Gemeinde. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen — Carport-Genehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

Ist ein Carport in M-V genehmigungsfrei?

Bis rund 30 m² Grundfläche sind Carports nach § 61 LBauO M-V in der Regel verfahrensfrei. Stand 06/2026, ohne Gewähr — die LBauO M-V und die Gemeinde sind maßgeblich.

Gibt es in Tourismusregionen Besonderheiten?

In Küsten- und Ortskernlagen können kommunale Gestaltungssatzungen Material, Dachform und Farbe vorgeben. Diese gelten zusätzlich zur Verfahrensfreiheit — vorab bei der Gemeinde erfragen.

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